3G-Regel
3G-Regel BEACHTEN:
Bei einer stabilen Inzidenz >35 bitte einen Nachweis für die 3G-Regel beachten. Der Nachweis kann wie folgt erbracht werden.
Geimpft:
- digitaler Impfpass
- Impfbuch
- Impfbescheinigung
Genesen:
- Nachweis der Genesung (nicht älter als sechs Monate)
Getestet:
- PCR Test nicht älter als höchstens 48 Std.
- PoC-Antigentest nicht älter als höchstens 24 Std.
- Schüler sind auf Grund regelmäßiger Testungen in der Schule mit Schülerausweis Getesteten gleichgestellt (in den Ferien mit Testnachweis)
Ein Test im BRK ist nicht möglich!
Aufgrund der aktuellen Situation bezüglich des Corona-Virus müssen auch wir einige Hygienevorgaben beachten. Deswegen bitten wir Sie, 3 Stück eigene Mund-Nasen-Schutz (OP-Maske oder FFP2-Masken KEINE selbst genähten Community-Masken) und einen eigenen Stift zum Kurs mitzubringen.
Bei Krankheits-Symptomen oder bei Kontakt mit einem Corona-Patienten darf der Kurs nicht besucht werden. Sollten Sie trotzdem zum Kurs erscheinen, wird Sie die Ausbildungsleitung vom Kurs ausschließen.